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Einspeisevergütung Schweiz: Was Sie für Solarstrom erhalten

Einspeisevergütung Schweiz: Was Sie für Solarstrom erhalten

Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als Sie gerade verbrauchen, fliesst der Überschuss ins öffentliche Netz. Dafür erhalten Sie eine Vergütung – oft als Einspeisevergütung oder Rückliefertarif bezeichnet. Diese Seite erklärt, wie diese Vergütung in der Schweiz funktioniert, warum sie kein fixer nationaler Einheitspreis ist und warum der Eigenverbrauch für die Wirtschaftlichkeit meist wichtiger ist als die reine Einspeisung.

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Punkte dieses Abschnitts lassen sich kompakt zusammenfassen:

  • Eingespeister Strom wird vergütet, aber deutlich tiefer, als Netzstrom kostet.
  • Seit 2026 richtet sich die Vergütung schweizweit nach einem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, sofern keine individuelle Vereinbarung besteht.
  • Für Anlagen bis 150 kW gibt es eine gesetzliche Minimalvergütung als Untergrenze.
  • Für den ökologischen Wert des Stroms zahlen viele Versorger zusätzlich für die Herkunftsnachweise.
  • Wirtschaftlich zählt vor allem der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist mehr wert als eine eingespeiste.

Diese Punkte geben den Rahmen vor; die folgenden Abschnitte vertiefen die einzelnen Entscheidungen.

Was ist der Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Eigenverbrauch?

Zwei Dinge werden oft verwechselt. Der Eigenverbrauch bedeutet, dass Sie den selbst produzierten Strom direkt im Haus nutzen und dadurch teureren Netzstrom vermeiden. Die Einspeisevergütung erhalten Sie nur für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz einspeisen.

Der Unterschied ist finanziell erheblich: Der Bezugspreis für Haushaltsstrom liegt je nach Versorger meist deutlich höher als die Vergütung für eingespeisten Strom. Wer den Eigenverbrauch erhöht – etwa durch zeitlich gesteuerte Geräte, einen Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto –, verbessert die Wirtschaftlichkeit stärker als über die Einspeisung.

Wer bezahlt den eingespeisten Strom?

In der Regel nimmt Ihr lokaler Netzbetreiber den überschüssigen Strom ab und vergütet ihn. Grundsätzlich können Betreiberinnen und Betreiber ihren Überschuss auch an andere Abnehmer verkaufen. Damit Sie überhaupt einspeisen und vergütet werden, muss die Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet sein.

Warum variiert die Vergütung je nach Netzbetreiber?

Lange legten die Netzbetreiber ihre Rückliefertarife eigenständig fest – mit teils deutlichen Unterschieden zwischen den Versorgungsgebieten. Genau deshalb gibt es keinen einheitlichen nationalen Preis, den man einfach ablesen könnte. Die konkrete Höhe hing und hängt vom Netzgebiet, der Anlagengrösse und dem gewählten Modell ab.

Was ändert sich seit 2026?

Mit dem Stromgesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2024 angenommen hat, gelten seit dem 1. Januar 2026 schweizweit einheitlichere Regeln. Können sich Netzbetreiber und Produzentin oder Produzent nicht anders einigen, richtet sich die Vergütung neu nach dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Diesen Preis berechnet das Bundesamt für Energie und veröffentlicht ihn jeweils nach Quartalsende.

Damit schwankt die Vergütung übers Jahr: In den sonnenreichen Quartalen fällt der Marktpreis tendenziell tiefer aus, in den dunkleren Monaten höher. Als Untergrenze hat der Gesetzgeber für Anlagen bis 150 kW eine Minimalvergütung eingeführt. Sie greift, wenn der Referenzmarktpreis unter diese Schwelle fällt. Für Anlagen bis 30 kW liegt sie bei 6 Rappen pro Kilowattstunde; für grössere Anlagen bis 150 kW ist sie tiefer angesetzt.

solar-guide.ch empfiehlt: Verstehen Sie die Minimalvergütung als Untergrenze, nicht als garantierten Standardtarif – in vielen Quartalen der Vergangenheit lag der Referenzmarktpreis darüber. Richten Sie Ihre Planung deshalb nicht in erster Linie auf die Einspeisung aus, sondern auf einen hohen Eigenverbrauch. Und prüfen Sie Ihren konkreten Rückliefertarif beim lokalen Netzbetreiber oder auf pvtarif.ch, bevor Sie mit festen Werten rechnen.

Was sind Herkunftsnachweise beim Solarstrom?

Für jede erzeugte Menge Solarstrom stellt das System einen Herkunftsnachweis aus. Er dokumentiert Ort, Zeitpunkt und Technologie der Produktion und lässt sich unabhängig vom physischen Strom handeln. Viele Netzbetreiber vergüten diese Herkunftsnachweise zusätzlich zur Stromvergütung – häufig in der Grössenordnung von wenigen Rappen pro Kilowattstunde. Damit ein Versorger sie abnehmen kann, muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem von Pronovo erfasst sein; die Vergütung ist meist aktiv zu beantragen.

Welche Begriffe sollte man zur Einspeisevergütung kennen?

Die wichtigsten Einflussgrössen werden in der folgenden Übersicht gegenübergestellt:

Begriff Bedeutung
Einspeisevergütung / Rückliefertarif Vergütung für Strom, den Sie ins Netz einspeisen
Referenzmarktpreis Vom Bund berechneter, quartalsweise gemittelter Marktpreis, an dem sich die Vergütung seit 2026 orientiert
Minimalvergütung Gesetzliche Untergrenze für Anlagen bis 150 kW
Herkunftsnachweis (HKN) Zertifikat für den ökologischen Wert des Stroms, separat vergütbar
Eigenverbrauch Direkt im Haus genutzter Solarstrom, der Netzbezug ersetzt

Für eine belastbare Einschätzung sollten diese Punkte immer zusammen mit Standort, Verbrauch und konkreter Offerte betrachtet werden.

Welche Faktoren beeinflussen den Rückliefertarif?

Die wichtigsten Einflussgrössen werden in der folgenden Übersicht gegenübergestellt:

Faktor Wirkung
Netzgebiet / Netzbetreiber Individuelle Vereinbarungen und Zusatzvergütungen möglich
Quartal / Jahreszeit Referenzmarktpreis schwankt saisonal
Anlagengrösse Minimalvergütung nur bis 150 kW; Sätze gestaffelt
Herkunftsnachweise Zusätzliche Vergütung, wenn abgenommen
Vermarktungsmodell Standardabnahme, Direktvermarktung oder lokale Modelle

Für eine belastbare Einschätzung sollten diese Punkte immer zusammen mit Standort, Verbrauch und konkreter Offerte betrachtet werden.

Warum ist Eigenverbrauch oft der stärkere Hebel?

Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten Punkte zu Warum ist Eigenverbrauch oft der stärkere Hebel? ein:

Aspekt Einspeisung Eigenverbrauch
Wert pro kWh Marktnahe Vergütung, meist tiefer Ersetzt teureren Netzstrom, meist höher
Steuerung Wenig beeinflussbar Durch Verbrauchsverschiebung, Speicher, Wärmepumpe, E-Auto erhöhbar
Wirtschaftliche Rolle Zusatzertrag Zentraler Hebel für die Rendite

Weil der Eigenverbrauch so wichtig ist, lohnt sich der Blick auf Speicherlösungen. Ob ein Speicher grundsätzlich sinnvoll ist, klärt die Seite PV-Anlage mit Speicher; Kosten und Dimensionierung behandelt die Seite Photovoltaikanlage mit Speicher. Bei Mehrfamilienhäusern und Arealen erhöht zudem ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) den gemeinschaftlichen Eigenverbrauch, weil mehrere Parteien den Solarstrom gemeinsam nutzen.

Wie prüfen Sie Ihren Rückliefertarif?

Für konkrete lokale Werte lohnt sich ein Blick auf die Angaben Ihres Netzbetreibers sowie auf Plattformen wie pvtarif.ch, die Abnahmevergütungen je Gemeinde und Netzbetreiber anzeigen – teils inklusive Herkunftsnachweis. Wie sich Ertrag, Eigenverbrauch und Einspeisung für Ihr Gebäude grob einschätzen lassen, zeigt die Seite Solaranlage berechnen.

Fazit

Die Einspeisevergütung ist seit 2026 stärker am Markt orientiert und wird durch eine Minimalvergütung für kleinere Anlagen abgesichert. Sie bleibt aber nur ein Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Den grösseren Hebel bildet in den meisten Fällen der Eigenverbrauch. Wie Eigenverbrauch, Speicher und Anlagengrösse für Ihr Gebäude zusammenpassen, lässt sich am besten in individuellen Offerten beurteilen.

Die Einspeisevergütung ist nur ein Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung. Fachbetriebe können zeigen, wie Eigenverbrauch, Speicher und Anlagengrösse zusammenpassen. Über solar-guide.ch erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu bis zu drei passenden Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Einspeisevergütung in der Schweiz?2026-07-06T23:47:48+02:00

Es gibt keinen fixen nationalen Preis. Seit 2026 richtet sich die Vergütung nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis des Bundes. Für Anlagen bis 150 kW gilt eine Minimalvergütung als Untergrenze; bis 30 kW liegt diese bei 6 Rappen pro Kilowattstunde.

Wer legt den Rückliefertarif fest?2026-07-06T23:47:49+02:00

Massgebend ist der vom Bundesamt für Energie berechnete Referenzmarktpreis, sofern keine individuelle Vereinbarung mit dem Netzbetreiber besteht. Zusatzvergütungen und Modelle können je nach Versorger variieren.

Was sind Herkunftsnachweise?2026-07-06T23:47:49+02:00

Herkunftsnachweise dokumentieren den ökologischen Wert des Solarstroms. Sie lassen sich unabhängig vom physischen Strom vergüten, wenn der Netzbetreiber sie abnimmt und die Anlage entsprechend registriert ist.

Lohnt sich Einspeisen oder Eigenverbrauch mehr?2026-07-06T23:47:50+02:00

In den meisten Fällen der Eigenverbrauch, weil er teureren Netzstrom ersetzt. Die Einspeisevergütung fällt in der Regel tiefer aus als der Bezugspreis.

Ändern sich die Tarife seit 2026?2026-07-06T23:47:51+02:00

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 orientiert sich die Vergütung am vierteljährlichen Referenzmarktpreis, abgesichert durch eine Minimalvergütung für Anlagen bis 150 kW.

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