Förderungen für Solaranlagen 2026 im Kanton Thurgau

Der Thurgau ist landwirtschaftlich geprägt mit grossen Dachflächen auf Bauernhöfen, Obst- und Gemüsebetrieben. Für Landwirte kann PV eine wesentliche Diversifizierung des Betriebseinkommens sein. Diese Seite ordnet ein, welche Förderungen 2026 im Kanton Thurgau für Photovoltaik greifen – vom Bund über Kanton und Gemeinden bis zum Steuerabzug – und worauf Sie bei der Planung achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Für die Förderung in diesem Kanton sind vor allem drei Ebenen wichtig: Bundesförderung, lokale Zusatzprogramme und steuerliche Behandlung:
- Pronovo bleibt die nationale Fördergrundlage – auch im Kanton Thurgau.
- Kantonale und kommunale Programme unterscheiden sich stark und werden regelmässig angepasst; sie sollten standortbezogen geprüft werden.
- Der Steuerabzug ist bei bestehenden Gebäuden ein wichtiger Hebel; die kantonale Praxis kann sich in Details unterscheiden.
- Rückliefertarife sind nicht kantonal einheitlich und hängen vom lokalen Netzbetreiber ab.
- Eine gute Offerte berücksichtigt Förderung, Eigenverbrauch, Speicher und die konkrete Gebäudesituation.
Damit ist die Richtung klar: Die konkrete Förderung hängt immer von Adresse, Anlagengrösse, Gebäudeart und Netzbetreiber ab.
Bundesförderung 2026 im Überblick
Neue Photovoltaikanlagen werden schweizweit über die Einmalvergütung von Pronovo gefördert:
- KLEIV – Einmalvergütung für Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung (typisch für Einfamilienhäuser).
- GREIV – Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW.
- HEIV – Hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch von 2 kW bis 149,99 kW.
- PV-Auktionen / gleitende Marktprämie – für grössere Anlagen ohne Eigenverbrauch separat prüfen.
- Winterstrombonus (neu ab 1.1.2026): Ergänzt die Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW mit einem Winterertrag von mehr als 500 kWh pro kW installierter Leistung. Ersetzt den bisherigen Höhenbonus.
Details zu den Programmen: Pronovo Förderung und Förderungen Photovoltaik Schweiz.
Kantonale Förderung im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau führt Förderprogramme im Rahmen des kantonalen Energiegesetzes und des nationalen Gebäudeprogramms. Schwerpunkte liegen in der Regel bei der energetischen Gebäudesanierung, dem Heizungsersatz und bei Beratungsangeboten. Für Standard-PV-Anlagen an bestehenden Einfamilienhäusern kommt der Hauptbeitrag meist über die Einmalvergütung des Bundes und über den Steuerabzug.
Weil sich kantonale Programme regelmässig ändern und Budgets begrenzt sind, sollten Beiträge immer standortbezogen geprüft werden. Die beste Übersicht bietet Energiefranken.ch – ergänzend die Website der kantonalen Energiefachstelle.
Gemeinde- und Energieversorger-Förderungen
Neben Bund und Kanton können auch Gemeinden, Städte oder Energieversorger eigene Förderprogramme anbieten. Deshalb sollte die Förderung immer anhand der konkreten Adresse geprüft werden. im Kanton Thurgau sind EKT, TB Weinfelden und lokale Werke die relevantesten Netzbetreiber; Rückliefertarife und allfällige Zusatzprogramme unterscheiden sich je nach Netzgebiet.
Steuerliche Hinweise im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau sind Investitionen in Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden grundsätzlich als Energiespar- und Umweltschutzmassnahme abzugsfähig. Für solche Anlagen erhaltene Förderbeiträge werden steuerlich als Minderung der Gewinnungskosten behandelt.
Bei Neubauten oder Anlagen, die zeitnah zur Erstellung der Baute eingebaut werden (innerhalb von fünf Jahren), gelten die Kosten dagegen grundsätzlich als nicht abzugsfähige Anlagekosten. Förderbeiträge mindern in diesem Fall die Anlagekosten.
Eine freie Verteilung des Steuerabzugs über mehrere Jahre ist im Thurgau nicht vorgesehen. Die Aufwendungen sind nach dem Fälligkeitsprinzip zu berücksichtigen; zulässig ist eine Etappierung nur dann, wenn die Investition tatsächlich in mehreren Steuerperioden ausgeführt und bezahlt wird.
Im Thurgau unterliegen Einkünfte aus Stromerzeugung einer Photovoltaikanlage grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Bei Eigenbedarfsanlagen erfolgt eine Nettobesteuerung: Nur wenn die Entschädigung für die Stromlieferung die Kosten für den Strombezug im jeweiligen Abrechnungszeitraum übersteigt, wird der überschiessende Betrag besteuert.
Einspeisevergütung und Rückliefertarife im Kanton Thurgau
Rückliefertarife sind nicht kantonal einheitlich; entscheidend ist der Netzbetreiber. Seit 2026 ist bei fehlender Einigung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber der vierteljährlich berechnete Referenzmarktpreis des Bundes die Grundlage. Für Photovoltaikanlagen unter 150 kW bestehen Minimalvergütungen; bei Anlagen bis 30 kW beträgt diese 6 Rp./kWh. Herkunftsnachweise und lokale Ökostrommodelle sollten separat geprüft werden. Details auf der Seite Einspeisevergütung Schweiz.
Wirtschaftlich ist der Eigenverbrauch der entscheidende Hebel. Ob ein Speicher lohnt, klärt die Seite PV-Anlage mit Speicher; für Mehrfamilienhäuser und Areale sind Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), vZEV und ab 2026 auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu prüfen.
Für wen lohnt sich Photovoltaik im Kanton Thurgau besonders?
Typische Situationen lassen sich für diesen Kanton so einordnen:
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Einfamilienhaus mit gutem Dach | Meist prüfenswert, EIV + Steuerabzug wirken stark |
| Wärmepumpe vorhanden oder geplant | Eigenverbrauch besonders wertvoll |
| E-Auto vorhanden oder geplant | Ladezeiten wichtig, EMS lohnt sich |
| Mehrfamilienhaus / Stockwerkeigentum | ZEV, vZEV und ab 2026 LEG prüfen |
| Gewerbe / Landwirtschaft | Tagesverbrauch passt oft gut zur Solarproduktion |
| Kleines oder verschattetes Dach | Genau rechnen lassen |
Ausschlaggebend bleibt, wie gut Dachfläche, Eigenverbrauch, Förderbeiträge und Rückliefertarif zusammenspielen.
Checkliste vor der Offerte
Vor der Offerte sollten diese Angaben bereitstehen, damit Förderung und Wirtschaftlichkeit sauber geprüft werden können:
- Adresse und Gemeinde
- Dachfläche, Ausrichtung, Neigung, Verschattung
- Anlagengrösse in kWp
- Aktueller Stromverbrauch und Zukunftsperspektive (Wärmepumpe, E-Auto)
- Speicher ja/nein
- Solarthermie zusätzlich?
- Steuerabzug: im Thurgau keine freie Verteilung; echte Etappierung nur bei Kosten in mehreren Steuerperioden prüfen
- Netzbetreiber und Rückliefertarif
- Kantonale Programme und Gemeindebeiträge (Energiefranken)
- Förderablauf früh prüfen: KLEIV in der Regel nach Inbetriebnahme; bei GREIV, HEIV sowie kantonalen oder kommunalen Programmen können andere Fristen gelten.
Mit diesen Angaben kann der Fachbetrieb Förderung, Eigenverbrauch und technische Auslegung deutlich belastbarer einschätzen.
solar-guide.ch empfiehlt: Für landwirtschaftliche Betriebe im Thurgau ist die Kombination aus GREIV (bei Anlagen ab 100 kW), hohem Eigenverbrauch (Kühlanlagen, Melkroboter) und ZEV, vZEV oder LEG mit Wohnräumen oft besonders interessant.
Fazit
Im Kanton Thurgau greifen 2026 mehrere Ebenen ineinander: Einmalvergütung des Bundes, kommunale Beiträge, Rückliefertarif, Eigenverbrauch und die kantonale Steuerpraxis. Prüfen Sie konkrete Beträge und Fristen standortbezogen; Pronovo-KLEIV wird in der Regel nach Inbetriebnahme beantragt, während lokale Programme andere Fristen haben können.
Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihre Solaranlage im Kanton Thurgau infrage kommt? Über solar-guide.ch können Sie Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich einreichen. Ihre Anfrage wird an maximal drei passende Fachbetriebe aus Ihrer Region weitergeleitet.

