Das Wichtigste in Kürze
Für die Förderung in diesem Kanton sind vor allem drei Ebenen wichtig: Bundesförderung, lokale Zusatzprogramme und steuerliche Behandlung:
- Pronovo ist auch im Kanton Thurgau die nationale Fördergrundlage.
- Kantonale und kommunale Programme unterscheiden sich stark und werden regelmässig angepasst; sie sollten standortbezogen geprüft werden.
- Der Steuerabzug ist bei bestehenden Gebäuden ein wichtiger Hebel; die kantonale Praxis kann sich in Details unterscheiden.
- Rückliefertarife sind nicht kantonal einheitlich und hängen vom lokalen Netzbetreiber ab.
- Eine gute Offerte berücksichtigt Förderung, Eigenverbrauch, Speicher und die konkrete Gebäudesituation.
Damit ist die Richtung klar: Die konkrete Förderung hängt immer von Adresse, Anlagengrösse, Gebäudeart und Netzbetreiber ab.
- Stand 11.07.2026
- Quelle: Ratgeber «Förderungen für Solaranlagen 2026 im Kanton Thurgau»
Förderung 2026 im Kanton Thurgau
Bundesförderung 2026 im Überblick
Neue Photovoltaikanlagen werden schweizweit über die Einmalvergütung von Pronovo gefördert:
- KLEIV – Einmalvergütung für Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung (typisch für Einfamilienhäuser).
- GREIV – Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW.
- HEIV – Hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch von 2 kW bis 149,99 kW.
- PV-Auktionen / gleitende Marktprämie – für grössere Anlagen ohne Eigenverbrauch separat prüfen.
- Winterstrombonus (neu ab 1.1.2026): Ergänzt die Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW mit einem Winterertrag von mehr als 500 kWh pro kW installierter Leistung. Ersetzt den bisherigen Höhenbonus.
Details zu den Programmen: Pronovo Förderung und Förderungen Photovoltaik Schweiz.
Kantonale Förderung im Kanton Thurgau
Der Kanton Thurgau führt Förderprogramme im Rahmen des kantonalen Energiegesetzes und des nationalen Gebäudeprogramms. Schwerpunkte liegen in der Regel bei der energetischen Gebäudesanierung, dem Heizungsersatz und bei Beratungsangeboten. Für Standard-PV-Anlagen an bestehenden Einfamilienhäusern kommt der Hauptbeitrag meist über die Einmalvergütung des Bundes und über den Steuerabzug.
Weil sich kantonale Programme regelmässig ändern und Budgets begrenzt sind, sollten Beiträge immer standortbezogen geprüft werden. Die beste Übersicht bietet Energiefranken.ch – ergänzend die Website der kantonalen Energiefachstelle.
Gemeinde- und Energieversorger-Förderungen
Neben Bund und Kanton können auch Gemeinden, Städte oder Energieversorger eigene Förderprogramme anbieten. Deshalb sollte die Förderung immer anhand der konkreten Adresse geprüft werden. im Kanton Thurgau sind EKT, TB Weinfelden und lokale Werke die relevantesten Netzbetreiber; Rückliefertarife und allfällige Zusatzprogramme unterscheiden sich je nach Netzgebiet.
Alle Details: Förderungen für Solaranlagen 2026 im Kanton Thurgau
Rücklieferung, Steuern und Bewilligung
Steuerliche Hinweise im Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau sind Investitionen in Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden grundsätzlich als Energiespar- und Umweltschutzmassnahme abzugsfähig. Für solche Anlagen erhaltene Förderbeiträge werden steuerlich als Minderung der Gewinnungskosten behandelt.
Bei Neubauten oder Anlagen, die zeitnah zur Erstellung der Baute eingebaut werden (innerhalb von fünf Jahren), gelten die Kosten dagegen grundsätzlich als nicht abzugsfähige Anlagekosten. Förderbeiträge mindern in diesem Fall die Anlagekosten.
Eine freie Verteilung des Steuerabzugs über mehrere Jahre ist im Thurgau nicht vorgesehen. Die Aufwendungen sind nach dem Fälligkeitsprinzip zu berücksichtigen; zulässig ist eine Etappierung nur dann, wenn die Investition tatsächlich in mehreren Steuerperioden ausgeführt und bezahlt wird.
Im Thurgau unterliegen Einkünfte aus Stromerzeugung einer Photovoltaikanlage grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Bei Eigenbedarfsanlagen erfolgt eine Nettobesteuerung: Nur wenn die Entschädigung für die Stromlieferung die Kosten für den Strombezug im jeweiligen Abrechnungszeitraum übersteigt, wird der überschiessende Betrag besteuert.
Einspeisevergütung und Rückliefertarife im Kanton Thurgau
Rückliefertarife sind nicht kantonal einheitlich; entscheidend ist der Netzbetreiber. Seit 2026 ist bei fehlender Einigung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber der vierteljährlich berechnete Referenzmarktpreis des Bundes die Grundlage. Für Photovoltaikanlagen unter 150 kW bestehen Minimalvergütungen; bei Anlagen bis 30 kW beträgt diese 6 Rp./kWh. Herkunftsnachweise und lokale Ökostrommodelle sollten separat geprüft werden. Details auf der Seite Einspeisevergütung Schweiz.
Wirtschaftlich ist der Eigenverbrauch der entscheidende Hebel. Ob ein Speicher lohnt, klärt die Seite PV-Anlage mit Speicher; für Mehrfamilienhäuser und Areale sind Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), vZEV und ab 2026 auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu prüfen.
Für wen lohnt sich Photovoltaik im Kanton Thurgau besonders?
Typische Situationen lassen sich für diesen Kanton so einordnen:
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Einfamilienhaus mit gutem Dach | Meist prüfenswert, EIV + Steuerabzug wirken stark |
| Wärmepumpe vorhanden oder geplant | Eigenverbrauch besonders wertvoll |
| E-Auto vorhanden oder geplant | Ladezeiten wichtig, EMS lohnt sich |
| Mehrfamilienhaus / Stockwerkeigentum | ZEV, vZEV und ab 2026 LEG prüfen |
| Gewerbe / Landwirtschaft | Tagesverbrauch passt oft gut zur Solarproduktion |
| Kleines oder verschattetes Dach | Genau rechnen lassen |
Ausschlaggebend bleibt, wie gut Dachfläche, Eigenverbrauch, Förderbeiträge und Rückliefertarif zusammenspielen.
Was kostet eine Solaranlage?
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-
Kleines Einfamilienhaus
5 kWp · rund 25–30 m² Modulfläche
ab CHF 11’200
nach Abzug von rund CHF 1’800 Einmalvergütung des Bundes
Je nach Ort weitere Förderungen von Kanton oder Gemeinde
Preis abhängig von Komponentenauswahl
Kleine Dachfläche, tiefer Verbrauch, ohne Wärmepumpe und E-Auto.
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Typisches Einfamilienhaus
10 kWp · rund 50–60 m² Modulfläche
ab CHF 18’400
nach Abzug von rund CHF 3’600 Einmalvergütung des Bundes
Je nach Ort weitere Förderungen von Kanton oder Gemeinde
Preis abhängig von Komponentenauswahl
4-Personen-Haushalt, Wärmepumpe oder E-Auto möglich.
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Grosses Einfamilienhaus, kleines Mehrfamilienhaus
20 kWp · rund 100–120 m² Modulfläche
ab CHF 28’800
nach Abzug von rund CHF 7’200 Einmalvergütung des Bundes
Je nach Ort weitere Förderungen von Kanton oder Gemeinde
Preis abhängig von Komponentenauswahl
Grosses Dach, Mehrfamilienhaus, ZEV oder starker Eigenverbrauch.
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Richtwerte für eine schlüsselfertige Aufdachanlage ohne Batteriespeicher.
- Stand 11.07.2026
- Quelle: Ratgeber «Photovoltaik Kosten pro m²», Fachbetriebe im Partnernetzwerk von solar-guide.ch
Häufige Fragen
Welche Solaranlagen-Förderung gibt es 2026 im Kanton Thurgau?
Bundesweit die Einmalvergütung über Pronovo (KLEIV/GREIV/HEIV) und ab 2026 der Winterstrombonus für grössere Anlagen. Kantonal Programme mit Schwerpunkt auf Gebäudesanierung, Heizungsersatz und Beratung – konkrete Beiträge sollten standortbezogen geprüft werden.
Gibt es zusätzlich zur Pronovo-Förderung kantonale Beiträge?
Das hängt vom aktuellen Programm ab. Der Hauptbeitrag für Standard-PV kommt meist über die Einmalvergütung; kantonale und kommunale Zusatzbeiträge sind punktuell möglich. Übersicht: Energiefranken.
Werden Batteriespeicher im Kanton Thurgau gefördert?
Für Batteriespeicher gibt es 2026 keine flächendeckende Bundes- oder Kantonsförderung. Einzelne Gemeinden oder Energieversorger können Beiträge leisten – Prüfung über Energiefranken.
Gibt es Gemeindebeiträge für Photovoltaik?
In manchen Gemeinden ja, mit sehr unterschiedlichen Sätzen. Höhe und Fristen ändern sich; Übersicht auf Energiefranken.
Kann ich eine Solaranlage steuerlich abziehen?
Bei bestehenden Gebäuden in der Regel ja, als Liegenschaftsunterhalt. Erhaltene Fördergelder werden von der abziehbaren Summe abgerechnet. Verbindliche Auskünfte erteilt die kantonale Steuerverwaltung.
Wer hilft beim Förderantrag?
Ihr Fachbetrieb übernimmt die Anmeldung bei Pronovo in der Regel für Sie. Kantonale und kommunale Gesuche sollten Sie oder Ihr Betrieb rechtzeitig – vor Baubeginn – einreichen.