Das Wichtigste in Kürze
Für die Förderung im Kanton Zürich sind 2026 vor allem diese Punkte wichtig:
- Pronovo ist die nationale Grundlage für Standard-PV.
- Kanton Zürich weist PV-nahe Beiträge insbesondere im Zusammenhang mit Wärmedämmung und Gebäudemassnahmen aus.
- Die Stadt Zürich bzw. ewz führen eigene Sonnenenergie- und Plug-&-Play-Angebote.
- EKZ, ewz, Stadtwerk Winterthur und lokale Werke bestimmen Rücklieferung und HKN.
- MFH, ZEV/vZEV und LEG sind im Kanton Zürich besonders wichtig.
Die konkrete Förderung hängt immer von Adresse, Anlage, Gebäudezustand, Netzbetreiber und Fristen des jeweiligen Programms ab.
- Stand 11.07.2026
- Quelle: Ratgeber «Förderungen für Solaranlagen 2026 im Kanton Zürich»
Förderung 2026 im Kanton Zürich
Bundesförderung 2026 im Überblick
Für Photovoltaikanlagen gibt es schweizweit Einmalvergütungen über Pronovo. Die wichtigsten Instrumente sind:
- KLEIV - Einmalvergütung für Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung.
- GREIV - Einmalvergütung für Anlagen ab 100 kW.
- HEIV - hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch von 2 kW bis 149,99 kW.
- Auktionen und weitere Instrumente - bei grösseren Anlagen ohne Eigenverbrauch kommen je nach Projekt Auktionen, die gleitende Marktprämie oder weitere Förderinstrumente in Frage.
- Zusatzboni - je nach Anlage können etwa Winterstrom-, Neigungswinkel- oder Parkflächenboni relevant sein.
Die Fristen sind nicht bei allen Instrumenten gleich. Die KLEIV wird in der Regel nach der Inbetriebnahme beantragt. Bei GREIV, HEIV, Auktionen sowie kantonalen oder kommunalen Programmen können andere Fristen gelten; sie sollten vor Bestellung bzw. Baubeginn geprüft werden.
Kantonale Förderung im Kanton Zürich
Für Standard-Photovoltaikanlagen ist im Kanton Zürich in erster Linie Pronovo relevant. Kantonale Zusatzbeiträge sind im geprüften Stand vor allem im Zusammenhang mit Gebäudehülle, Wärmedämmung und PV-nahen Sanierungsmassnahmen zu prüfen.
Die Stadt Zürich und ewz weisen eigene Programme im Bereich Sonnenenergie aus, darunter auch PV-nahe Förderungen und Plug-&-Play-Solaranlagen. Diese gelten nicht automatisch für den ganzen Kanton.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Stockwerkeigentum sollten Fördermittel zusammen mit Eigenverbrauchsmodell, Netzbetreiber, Abrechnung und Bewilligung geprüft werden.
Städtische und kommunale Förderungen
Was der Kanton nicht flächendeckend zahlt, machen einzelne Städte und Gemeinden teilweise wett.
Stadt Zürich / ewz
Die Stadt Zürich passt per 1. August 2026 ihre Fördersätze für Solaranlagen an und führt neu eine Förderung für stationäre Batteriespeicher (ab 3 kWh Kapazität) ein. Das ewz wickelt die Gesuche im Auftrag der Stadt über das digitale Portal des städtischen Energieförderprogramms ab. Der Ablauf ist zweistufig: erst Basisgesuch beim Kanton, dann städtische Weiterleitung. Voraussetzung: Anmeldung vor Baubeginn.
Balkonkraftwerke: Kundinnen und Kunden von ewz erhalten pro Panel (ab 250 W) einen Beitrag, gestaffelt bis maximal zwei Panels.
Weitere Gemeinden: Winterthur, Uster, Wetzikon, Illnau-Effretikon, Volketswil und weitere Städte im Zürcher Oberland und Weinland unterhalten eigene Programme mit teils sehr unterschiedlichen Beiträgen und Bedingungen. Neben Bund und Kanton können auch Gemeinden, Städte oder Energieversorger eigene Förderprogramme anbieten. Deshalb sollte die Förderung immer anhand der konkreten Adresse geprüft werden – am einfachsten über Energiefranken.ch und über die Homepage des lokalen Energieversorgers.
Alle Details: Förderungen für Solaranlagen 2026 im Kanton Zürich
Rücklieferung, Steuern und Bewilligung
Steuerliche Hinweise im Kanton Zürich
Das Zürcher Steuerbuch behandelt energiesparende und umweltschonende Investitionen. Bei bestehenden Gebäuden können PV-Kosten grundsätzlich steuerlich relevant sein; Förderbeiträge reduzieren den abziehbaren Betrag. Bei Neubauten, Ersatzneubauten und wertvermehrenden Anteilen ist die Abgrenzung wichtig. Eine schweizweit einheitliche 10-kWp-Steuerfreigrenze gibt es nicht.
Wichtig: Einspeisevergütungen, Eigenverbrauch und Förderbeiträge werden je nach kantonaler Steuerpraxis unterschiedlich behandelt. Deshalb sollten grössere Anlagen, Neubauten und Spezialfälle vorab mit Steuerverwaltung oder Treuhandstelle abgeklärt werden.
Einspeisevergütung und Rückliefertarife im Kanton Zürich
Rückliefertarife sind nicht kantonal einheitlich; entscheidend ist der konkrete Netzbetreiber. Seit 2026 gilt bei fehlender Einigung zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber der vierteljährlich berechnete Referenzmarktpreis des Bundes. Für Photovoltaikanlagen unter 150 kW bestehen Mindestvergütungen; bei Anlagen bis 30 kW beträgt diese 6 Rp./kWh. Herkunftsnachweise, lokale Ökostrommodelle und spezifische Netzbetreibertarife sind separat zu prüfen. Details auf der Seite Einspeisevergütung Schweiz.
Wirtschaftlich bleibt der Eigenverbrauch zentral. Bei Mehrfamilienhäusern, Arealen und gemischt genutzten Gebäuden sollten ZEV, vZEV und ab 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) geprüft werden. Eine LEG ist keine automatische Renditegarantie, sondern eine neue Option, die technisch, rechtlich und wirtschaftlich zum Projekt passen muss.
Bewilligung und Versicherung im Kanton Zürich
Viele angepasste Dachanlagen sind meldepflichtig. In Kernzonen, bei Schutzobjekten, ISOS-/Ortsbildthemen, Fassadenanlagen, Flachdachaufbauten oder freistehenden Anlagen braucht es eine konkrete Abklärung. Die GVZ sollte bei wertvermehrenden PV-Anlagen und Deckungsfragen einbezogen werden.
Im Kanton Zürich ist die Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ für die Gebäudeversicherung relevant. Eigentümer sollten klären, ob die PV-Anlage, eine Dachsanierung und ein allfälliger Speicher in Versicherungssumme und Deckung korrekt berücksichtigt sind.
Für wen lohnt sich Photovoltaik im Kanton Zürich besonders?
Typische Situationen lassen sich für diesen Kanton so einordnen:
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Einfamilienhaus mit gutem Dach | Meist prüfenswert, EIV + Steuerabzug wirken stark |
| Wärmepumpe vorhanden oder geplant | Eigenverbrauch oft besonders attraktiv |
| E-Auto vorhanden oder geplant | Ladezeiten steuern, ggf. mit ewz-Ladeinfrastruktur |
| Mehrfamilienhaus / Stockwerkeigentum | ZEV, vZEV und ab 2026 LEG prüfen |
| Gewerbe / Areal | Tagesverbrauch passt oft gut zur Solarproduktion |
| Kleines oder verschattetes Dach | Genau rechnen lassen, ggf. Ost-West prüfen |
Ausschlaggebend bleibt, wie gut Dachfläche, Eigenverbrauch, Förderbeiträge und Rückliefertarif zusammenspielen.
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Kleines Einfamilienhaus
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nach Abzug von rund CHF 1’800 Einmalvergütung des Bundes
Je nach Ort weitere Förderungen von Kanton oder Gemeinde
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Kleine Dachfläche, tiefer Verbrauch, ohne Wärmepumpe und E-Auto.
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10 kWp · rund 50–60 m² Modulfläche
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Je nach Ort weitere Förderungen von Kanton oder Gemeinde
Preis abhängig von Komponentenauswahl
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ab CHF 28’800
nach Abzug von rund CHF 7’200 Einmalvergütung des Bundes
Je nach Ort weitere Förderungen von Kanton oder Gemeinde
Preis abhängig von Komponentenauswahl
Grosses Dach, Mehrfamilienhaus, ZEV oder starker Eigenverbrauch.
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Richtwerte für eine schlüsselfertige Aufdachanlage ohne Batteriespeicher.
- Stand 11.07.2026
- Quelle: Ratgeber «Photovoltaik Kosten pro m²», Fachbetriebe im Partnernetzwerk von solar-guide.ch
Häufige Fragen
Welche Solaranlagen-Förderung gibt es 2026 im Kanton Zürich?
Bundesweit die Einmalvergütung über Pronovo (KLEIV, ab 100 kW GREIV/HEIV, Winterstrombonus ab 2026). Kantonal keine generelle PV-Direktförderung, aber Programme für Grossspeicher, Ladeinfrastruktur und Gebäudesanierung. Städte und Gemeinden – insbesondere die Stadt Zürich über ewz – ergänzen mit eigenen Beiträgen.
Gibt es zusätzlich zur Pronovo-Förderung kantonale Beiträge?
Für Standard-PV-Anlagen auf EFH aktuell nicht. Der Kanton fördert Grossspeicher, Ladeinfrastruktur und energetische Sanierungen. Zusätzliche Beiträge kommen von Städten und Gemeinden.
Werden Batteriespeicher im Kanton Zürich gefördert?
Der Kanton fördert keine Standard-Batteriespeicher. Die Stadt Zürich hat aber ab 1. August 2026 eine Förderung für stationäre Batteriespeicher ab 3 kWh eingeführt. Prüfen Sie zusätzlich Ihre Gemeinde.
Gibt es Gemeindebeiträge für Photovoltaik?
Ja, in vielen Zürcher Gemeinden – Höhe und Bedingungen unterscheiden sich stark. Übersicht auf Energiefranken.ch oder direkt bei Ihrer Gemeinde.
Kann ich eine Solaranlage steuerlich abziehen?
Bei bestehenden Gebäuden ja, in der Regel voll als Liegenschaftsunterhalt. Bei Neubauten gehört die Anlage zur Bausumme. Der Abzug lässt sich häufig auf mehrere Steuerjahre verteilen. Erhaltene Fördergelder werden von der abziehbaren Summe abgerechnet.
Wer hilft beim Förderantrag?
Ihr Fachbetrieb übernimmt die Anmeldung bei Pronovo in der Regel für Sie. Gesuche bei Stadt und Gemeinde müssen Sie beziehungsweise Ihr Betrieb rechtzeitig – vor Baubeginn – selbst einreichen.